D. ERLEICHTERN VON LERNEN UND ERGEBNISSEN

8.
Schaffen eines Problembewusstseins - Die Fähigkeit, mehrere Informationsquellen zu integrieren und genau zu beurteilen und Interpretationen vorzunehmen, die dem Klienten zu einem intensiveren Bewusstsein verhelfen und dadurch das Erreichen der gemeinsam angestrebten Ergebnisse erleichtern
 
a.
Geht bei der Einschätzung der Anliegen des Klienten über das Gesagte hinaus und hält nicht nur an der Erläuterung des Klienten fest
b.
Fragt nach, um für ein besseres Verständnis, Bewusstsein und für Klarheit zu sorgen
c.
Verdeutlicht dem Klienten seine/ihre zu Grunde liegenden Anliegen, die typischen und unflexiblen Methoden, mit denen er/sie sich selbst und die Welt empfindet, die Unterschiede zwischen Fakten und Auslegung sowie die Unterschiede zwischen Gedanken, Gefühlen und Handlungen
d.
Hilft dem Klienten dabei, neue Gedanken, Überzeugungen, Auffassungen, Gefühlsregungen, Stimmungen usw. zu entdecken, die die Fähigkeit des Klienten stärken, tatkräftig zu handeln und das zu erreichen, was für ihn/sie wichtig ist
e.
Verdeutlicht den Klienten breitere Perspektiven und schafft ein Engagement dafür, ihre Standpunkte zu ändern und neue Handlungsmöglichkeiten zu finden
f.
Hilft den Klienten, andere, untereinander in Beziehung stehende Faktoren zu sehen, die die Klienten und ihr Verhalten beeinflussen (z. B. Gedanken, Stimmungen, Körper, Hintergrund)
g.
Gibt den Klienten Einsichten in einer Art und Weise, die für die Klienten nützlich und sinnvoll ist
h.
Hebt sowohl die wichtigsten Stärken als auch die Bereiche hervor, in denen weiteres Lernen und Wachstum stattfinden kann; verdeutlicht die Aspekte, die beim Coaching unbedingt angesprochen werden sollten
i.
Bittet den Klienten, zwischen trivialen und wichtigen Angelegenheiten sowie zwischen situationsbedingten und immer wiederkehrenden Verhaltensweisen zu unterscheiden, wenn festgestellt wird, dass Worte und Taten nicht übereinstimmen


9.
Planen von Handlungen - Die Fähigkeit, mit dem Klienten Möglichkeiten für andauerndes Lernen zu entwickeln, sowohl während des Coachings als auch in beruflichen/persönlichen Situationen, und Möglichkeiten für neue Handlungsweisen zu finden, die am effektivsten zu den vereinbarten Coaching-Ergebnissen führen
 
a.
Sucht zusammen mit dem Klienten nach Handlungsweisen, die dem Klienten dabei helfen, Neues zu lernen und das neu Gelernte zu vertiefen
b.
Hilft dem Klienten dabei, sich auf bestimmte Anliegen und Möglichkeiten, die im Mittelpunkt der vereinbarten Coaching-Ziele liegen, zu konzentrieren und diese systematisch zu erforschen
c.
Verpflichtet den Klienten, alternative Ideen und Lösungen zu untersuchen, Möglichkeiten abzuwägen und damit verbundene Entscheidungen zu treffen
d.
Fördert aktives Experimentieren und Selbsterkennung, wenn der Klient das während der Sitzungen Diskutierte und Gelernte direkt anschließend in einer Arbeits- oder privaten Situation anwendet
e.
Preist die Erfolge des Klienten und die Kapazität für zukünftiges Wachstum
f.
Fordert die Annahmen und Perspektiven des Klienten heraus, um neue Ideen zu provozieren und neue Handlungsmöglichkeiten zu finden
g.
Befürwortet oder bringt Ansichten zur Sprache, die an den Zielen des Klienten ausgerichtet sind; ermutigt den Klienten, ohne daran festzuhalten, diese in Betracht zu ziehen
h.
Hilft dem Klienten beim "Tu' es jetzt" während der Coaching-Sitzung und hält sofortige Unterstützung bereit
i.
Unterstützt und fördert Flexibilität im Denken und Herausforderungen, aber auch eine angenehme Lerngeschwindigkeit


10.
Planen und Festlegen von Zielen - Die Fähigkeit, einen effektiven Coaching-Plan mit Klienten zu entwickeln und beizubehalten
 
a. Fasst die gesammelten Informationen zusammen und erstellt einen Coaching-Plan; entwickelt mit dem Klienten Ziele, welche auf die Anliegen und die wichtigsten Lern- und Entwicklungsbereiche eingehen
b. Erstellt einen Plan mit Zielen, die erreichbar, messbar und spezifisch sind und Termine enthalten
c. Passt den Plan entsprechend dem Coaching-Verlauf und den veränderten Situationen an
d. Hilft dem Klienten beim Finden und Zugreifen auf die verschiedenen Lernressourcen (z. B. Bücher, andere Fachleute)
e. Hebt frühe Erfolge, die für den Klienten von Bedeutung sind, hervor und setzt sie sich zum Ziel

 

11.
Verwaltung des Verlaufs und der Verantwortlichkeit - Die Fähigkeit, das, was für den Klienten von Bedeutung ist, im Auge zu behalten und den Klienten dafür verantwortlich zu machen, tatkräftig zu handeln
 
a. Fordert vom Klienten klare Handlungen, die den Klienten zu den festgelegten Zielen hinführen
b. Erkundigt sich beim Klienten nach den Handlungen, zu deren Durchführung sich der Klient in den vorherigen Sitzungen verpflichtet hatte
c. Nimmt zur Kenntnis, was der Klient getan bzw. nicht getan, gelernt oder seit der vorherigen Sitzungen erkannt hat
d. Ordnet und bereitet die Informationen effektiv vor und geht die während der Sitzungen gewonnenen Informationen mit dem Klienten durch
e. Sorgt dafür, dass der Klient den Coaching-Plan, die Ergebnisse, die vereinbarten Handlungen und die Themen für die zukünftigen Sitzungen auch zwischen den Sitzungen nicht aus dem Auge verliert
f. Stellt den Coaching-Plan in den Mittelpunkt, ist aber auch offen gegenüber einem Anpassen von Verhaltensweisen oder Handlungen auf der Grundlage des Coaching-Verlaufs und einem Richtungswechsel während der Sitzungen
g. Ist in der Lage, vom Gesamtbild dessen, worauf der Klient zusteuert, zum Festlegen eines Kontexts des gerade Diskutierten und des eigentlichen Zieles des Klienten umzuschalten
h. Fördert die Selbstdisziplin der Klienten und macht die Klienten verantwortlich dafür, wozu sie sich verpflichtet haben, für die Ergebnisse einer angestrebten Handlung oder für einen bestimmten Plan mit entsprechendem zeitlichen Rahmen
i. Entwickelt die Fähigkeit des Klienten, Entscheidungen zu treffen, wichtige Anliegen anzusprechen und sich selbst weiterzuentwickeln (Feedback zu erhalten, Prioritäten festzulegen, die Lerngeschwindigkeit zu bestimmen, Erfahrungen im Nachhinein zu betrachten und daraus zu lernen)
j. Teilt dem Klienten auf eine positive Art und Weise mit, dass er/sie die vereinbarten Handlungen nicht durchgeführt hat

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